AGB

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Gegenleistung

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine MwSt. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Druckerei oder Produktionsort in Deutschland. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Der Auftragnehmer wird beauftragt, eine Spedition mit dem Transport des Materials auf Kosten und Risiko des Auftraggebers zu betrauen. Die Lieferung erfolgt mit der Bereitstellung für den Spediteur. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Der Auftraggeber stellt für den Firmeneindruck eine druckfähige Datei zur Verfügung, die im Maßstab 1:1 in das Eindruckfeld der Prospekte passt. Notwendige Änderungen werden zu Lasten des Auftraggebers durchgeführt, wenn diese vom Auftraggeber gewünscht wird oder von der Sache her notwendig werden. Die Datei bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Das Copyright liegt beim Auftragnehmer.

Zahlung

Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Wird das Banklastschriftverfahren bei Auftragsvergabe vereinbart, so werden 2% Skonto gewährt. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Zahlungsverzug Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen und bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Lieferung

Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Spediteursbedingungen des Transportführers versichert. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware/Arbeit unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Menge zu prüfen.
Eine Reklamation muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich vorgebracht werden. Später vorgebrachte Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens oder eines anderen nachgewiesenen Schadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit Erfüllungsort und Gerichtsstand für alles aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alles aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.04.2023